FAQ
Häufig gestellte Fragen…
- Dr. med. Jens Abendroth
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- FAQ
Häufig gestellte Fragen
welche wir hier schnell und unkompliziert Ihnen gerne beantworten können.
Die geriatrische Reha ist eine spezialisierte Maßnahme für ältere Menschen (meist 70+), die nach schweren Erkrankungen, Stürzen oder Operationen ihre Selbstständigkeit im Alltag verloren haben. Ziel ist es, körperliche, kognitive und psychische Funktionen so weit wiederherzustellen, dass die Rückkehr in das häusliche Umfeld möglich ist oder Pflegebedürftigkeit vermieden wird. Wir können die Notwendigkeit bescheinigen und den Antrag bei der Krankenkasse einreichen.
Ja. Wir nehmen uneingeschränkt neue Patienten auf und freuen uns auf sie.
Träger einer Kur (Reha) ist für Erwerbstätige die Deutsche Rentenversicherung. Dorthin wendet man sich und lässt sich Antragsunterlagen schicken. Ein großer Teil dieser Unterlagen sind Selbstauskünfte, die Sie ausfüllen und zurückschicken. Ein deutlich kleinerer Teil ist der ärztliche Befundbericht, der von uns (oder einem anderen behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten) ausgefüllt und gemeinsam mit aussagekräftigen medizinischen Unterlagen an die Rentenversicherung geschickt wird. Wir empfehlen vor der Beantragung einer Reha eine Rücksprache mit uns zu führen, inwiefern dies sinnvoll ist, da die allermeisten ad hoc gestellten Reha-Anträge nicht bewilligt werden.
Bei unter 12-jährigen Kindern hat ein Elternteil ein Anrecht auf eine Eltern-Kind-Maßnahme oder eine reine Elternmaßnahme (Mutter- oder Vatermaßnahme) alle 4 Jahre. In Sonderfällen kann dies auch häufiger stattfinden. Ein Antrag wird in der Arztpraxis gestellt und an die Krankenkasse übermittelt. Sollten bei der Maßnahme die Kinder mit behandelt werden, ist ein zusätzlicher Antrag hierfür über den Kinderarzt notwendig. Werden die Kinder nur mitgenommen und betreut, ist dies nicht notwendig.
Die hausarztzentrierte Versorgung ist eine freiwillige und kostenlose Vereinbarung zwischen Krankenkasse, Arzt/Ärztin und Patient*in. Hierbei bekennen sich Patient*innen schriftlich gegenüber der Krankenkasse zu ihrer versorgenden Hausarztpraxis, die dann ihre Behandlung im Bedarfsfall koordiniert. Sie versichern, gegenüber der Krankenkasse bei Beschwerden zunächst die Hausarztpraxis aufzusuchen, anstatt sich selbst bei Spezialist*innen vorzustellen (Frauenärzt*innen und Augenärzt*innen sind von dieser Regelung ausgenommen). Dies wird auch „Primärarztsystem“ genannt und ist in vielen Ländern der Welt der gesetzliche Versorgungsstandard.
Durch die freiwillige hausarztzentrierte Versorgung findet nachweislich eine medizinische, zeitliche und ökonomische Optimierung der Behandlung statt. Über 80% der medizinischen Beratungsanlässe können ohne Spezialistenkontakt in der Hausarztpraxis abschließend geklärt werden. Unkoordinierte Doppeluntersuchungen, Wartezeiten und somit auch Diagnostik- und Therapieverzögerungen werden vermindert. Fachärzt*innen werden entlastet und können sich um die dringenden Spezialfälle effizienter kümmern. Die Befunde der verschiedenen Fachrichtungen laufen in der Hausarztpraxis zusammen, so dass hier im Idealfall ein entsprechender Überblick besteht.
Die aktuelle Studienlage bestätigt, dass in Ländern, in denen ein Primärarztsystem besteht, die Menschen unterm Strich einfach besser versorgt sind.
Darum sind die Krankenkassen, aber auch die Hausärzt*innen an einer möglichst breiten Einschreibung ihrer Patient*innen interessiert. Die Krankenkassen bieten daher in der Regel Mitgliedern, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, bestimmte Sonderleistungen an (erweiterte und/oder häufigere Checkups, Überweisungssteuerung zur schnelleren Facharztterminierung etc.). Die Angebote sind je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich: Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bitte bei Ihrer!
Ja. In unserer Praxis werden alle von der STIKO empfohlenen Impfungen durchgeführt.
Ein Grad der Behinderung (GdB), der zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises führen kann wird beim Versorgungsamt (bei uns das Landesverwaltungsamt Halle) beantragt. Mehr Informationen erhalten Sie hier:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/9196/der_schwerbehindertenausweis?dscc=essenc
Weitere Fragen?
Zu weiteren Fragen oder Anliegen sind wir gerne persönlich in der Praxis oder per Telefon oder E-Mail für Sie da.
Senden Sie uns eine E-Mail
kontakt@hausarzt-abendroth.de
Rufen Sie uns an
034604 20744